Wer eine Ferienwohnung über Airbnb, Booking.com oder andere Plattformen vermietet, geht davon aus, dass die bestehende Hausratversicherung auch das Inventar in der Mietwohnung schützt. In den meisten Fällen ist das ein Irrtum. Sobald eine Wohnung gewerblich an wechselnde Gäste vermietet wird, greift die private Hausratversicherung nicht mehr. Auch Airbnbs AirCover ist kein Ersatz. Die richtige Absicherung für Kurzzeitvermietung ist eine gewerbliche Inhaltsversicherung.
- Die Hausratversicherung schließt gewerbliche Nutzung aus. Kurzzeitvermietung zählt dazu.
- Eine Inhaltsversicherung für Ferienwohnungen ist das gewerbliche Pendant zur Hausrat und deckt Inventar, Möbel und Technik ab.
- Schäden durch Gäste sind über eine normale Hausrat oder Inhaltsversicherung nicht enthalten, sondern nur über ein spezialisiertes Zusatzprodukt für Kurzzeitvermietung.
- Bei nicht gemeldeter gewerblicher Nutzung droht die Kündigung des gesamten Hausratvertrags.
Warum die Hausratversicherung bei Kurzzeitvermietung nicht zahlt
Die Hausratversicherung ist für die private Nutzung einer Wohnung konzipiert. Sie versichert den persönlichen Besitz des Versicherungsnehmers gegen Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl und Sturm. Sobald eine Wohnung regelmäßig an wechselnde Gäste vermietet wird, stufen Versicherer das als gewerbliche Tätigkeit ein, unabhängig davon, ob ein Gewerbe angemeldet ist oder nicht.
Die Konsequenz im Schadenfall:
- Der Versicherer prüft die Nutzungsart der Wohnung
- Er stellt die gewerbliche Kurzzeitvermietung fest
- Die Leistung wird abgelehnt
Dieser Ausschluss gilt unabhängig von der Schadensursache. Ob Leitungswasserschaden, Brand oder Einbruch: Sobald die gewerbliche Nutzung erkannt wird, besteht kein Versicherungsschutz über die Hausratpolice.

Mit dem Abspielen wird eine Verbindung zu YouTube aufgebaut. Es gelten die Datenschutzbestimmungen von Google.
Warum die Hausratversicherung bei Ferienwohnungen nicht greift
Inhaltsversicherung: Das gewerbliche Pendant zur Hausratversicherung
Die Inhaltsversicherung (auch Inventarversicherung genannt) ist für gewerblich genutzte Räume konzipiert. Sie versichert die gesamte Betriebseinrichtung einer Ferienwohnung: Möbel, Elektrogeräte, Küche, Textilien und Technik. Anders als die Hausratversicherung ist die gewerbliche Vermietung an wechselnde Gäste explizit eingeschlossen.
Nicht jede Inhaltsversicherung bietet den gleichen Schutz. Standard-Tarife decken die gängigen Gefahren ab, haben aber häufig Lücken bei KZV-spezifischen Risiken. Bei vairsicherung arbeiten wir mit All-Risk-Konzepten, die speziell für Kurzzeitvermietung entwickelt wurden. Ein All-Risk-Tarif deckt alle Gefahren ab, die nicht explizit ausgeschlossen sind, statt nur benannte Risiken aufzulisten.
Deckungsumfang
Hausrat
Standard
vairsicherung
Gewerbliche KZV-Nutzung
Feuer, Wasser, Einbruch, Sturm
Elementarschäden
All-Risk (unbenannte Gefahren)
Im Schadenfall
Hausrat
Standard
vairsicherung
Neuwertentschädigung
Unterversicherungsverzicht
Grobe Fahrlässigkeit
KZV-Extras
Hausrat
Standard
vairsicherung
Schlüsseldepot-Klausel
Gäste-Eigentum
Gäste-Unterbringung
Marktgarantie
Schäden durch Gäste: nur über ein Spezialprodukt gedeckt
Ein verbreiteter Irrtum: Viele Vermieter gehen davon aus, dass eine normale Inhaltsversicherung auch Schäden durch Gäste abdeckt. Das ist nicht der Fall. Eine Standard-Inhaltsversicherung deckt meist nur Vandalismus nach einem Einbruch. Ein Gast mit überlassenem Schlüssel bricht aber nicht ein, also fallen seine Schäden aus der normalen Deckung heraus.
Folgende Schäden sind über eine private Hausrat oder eine Standard-Inhaltsversicherung in der Regel nicht versichert:
- Gäste beschädigen Möbel, Fernseher oder Küchengeräte
- Gäste entwenden Handtücher, Geschirr oder Kleingeräte
- Mutwillige Zerstörung nach einer Party
- Erhöhter Reinigungsaufwand
Genau diese Lücke schließen wir bei vairsicherung über ein eigenes Zusatzprodukt für Kurzzeitvermietung, das es so über die klassische Hausrat oder Inhaltsversicherung nicht gibt. Welche Leistungen in deiner Police darüber hinaus wirklich zählen, liest du im Ratgeber Inhaltsversicherung Kurzzeitvermietung: worauf achten.
Wie dein Schutz inklusive Gästeschäden aussieht, siehst du in wenigen Minuten in deinem persönlichen Angebot.
Drei Fälle, in denen die Inhaltsversicherung gezahlt hat
1. Leitungswasserschaden: 8.500 Euro reguliert
Ein Wasserrohr in der Wand platzt zwischen zwei Buchungen. Die Einbauküche quillt auf, Elektrogeräte und Unterschränke müssen ersetzt werden. Der Vermieter meldet den Schaden über seine Inhaltsversicherung. Innerhalb von zwei Wochen wird der komplette Betrag reguliert, die Küche neu eingebaut und die Wohnung ist wieder buchbar.
2. Einbruchdiebstahl: 6.200 Euro erstattet
Zwischen Checkout und nächstem Checkin verschaffen sich Einbrecher Zugang zur Ferienwohnung. Fernseher, Kaffeemaschine, Bluetooth-Lautsprecher und ein Tablet werden entwendet. Die Inhaltsversicherung erstattet den Neuwert aller Geräte, nicht den Zeitwert. Der Vermieter kann innerhalb weniger Tage alles gleichwertig ersetzen.
3. Küchenbrand: 14.000 Euro übernommen
Ein defekter Toaster löst einen Schwelbrand in der Küchenzeile aus. Die Oberschränke, die Arbeitsplatte und mehrere Elektrogeräte sind zerstört. Die Inhaltsversicherung übernimmt Schadensbeseitigung, Neuanschaffung und die anfallenden Aufräumkosten. Der Vermieter zahlt keinen Cent aus eigener Tasche.
Wichtig: in diesem Fall lag ein aktuelles Prüfprotokoll des Toasters vor. Ohne dokumentierte Geräteprüfung hätte der Versicherer wegen § 81 VVG kürzen können. Mehr dazu im Ratgeber zum E-Check für bewegliche elektrische Anlagen.
Vertragskündigung: Das unterschätzte Risiko
Die Schadenablehnung ist oft nicht die einzige Konsequenz. Stellt der Hausratversicherer fest, dass eine nicht gemeldete gewerbliche Nutzung vorliegt, kann er:
- Den aktuellen Schaden ablehnen
- Bereits erbrachte Leistungen zurückfordern
- Den gesamten Vertrag kündigen, einschließlich des privaten Hausratschutzes
Wer seine Ferienwohnung gewerblich vermietet, ohne dies dem Versicherer zu melden, riskiert damit nicht nur den Schutz für die Ferienwohnung, sondern auch den privaten Versicherungsschutz.
Nächste Schritte
- Bestehenden Hausratvertrag prüfen: Enthält der Vertrag eine Klausel zur gewerblichen Nutzung? Falls nicht, besteht bei Kurzzeitvermietung kein Versicherungsschutz.
- Gewerbliche Nutzung melden: Informiere deinen Versicherer über die Vermietung, bevor ein Schadenfall eintritt. Das schützt vor Obliegenheitsverletzungen und Vertragskündigung.
- Passende Inhaltsversicherung abschließen: Die richtige Police hängt von Objektgröße, Ausstattungswert und Anzahl der Einheiten ab.
- E-Check für bewegliche Geräte planen: Wasserkocher, Föhn, Toaster und Co. unterliegen der Prüfpflicht nach DGUV V3. Ohne Protokoll kann die Inhaltsversicherung im Brandfall kürzen, mehr im Ratgeber zum E-Check für bewegliche elektrische Anlagen.

Geschrieben von
Said Shurafa
Versicherungsmakler (IHK), 100% spezialisiert auf Kurzzeitvermietung. Berät über 300 Kurzzeitvermieter in ganz Deutschland zu Versicherungsschutz, der im Schadenfall wirklich greift.